Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
 
 
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
1
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
2
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
3
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
4
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
5
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen zu Studienplatzklagen beraten zu dürfen.
6

Über Teipel & Partner Rechtsanwälte 

Über uns 

Teipel & Partner Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das gesamte Bildungs- und Wissenschaftsrecht, insbesondere für das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, für Studienplatzklagen, das  Promotionsrecht und das Beamtenrecht. In unseren Kompetenzfeldern sind wir deutschlandweit tätig. Wir sind die Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, die wir fortlaufend beraten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zahlreiche Verfahren im Auftrag verschiedener Allgemeiner Studierendenausschüsse geführt und wurden (teilweise auch in Bezug auf die frühere Tätigkeit für andere Kanzleien) bzw. werden regelmäßig in eigenen Angelegenheiten zur Erstellung von Gutachten, für Vorträge und Seminare wie auch für die Verfahren von Studierenden beauftragt, z.B. von dem Landesastenverband, der Bundesfachschaftenkonferenz, dem AStA der Universität zu Köln, dem AStA der Hochschule Niederrhein, dem AStA der Universität Kassel, dem AStA der FernUniversität in Hagen, dem AStA der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und vielen weiteren.

Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf unsere Kompetenzfelder führen wir die uns übertragenen Mandate mit höchster Professionalität. Unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vertrauen Privatpersonen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Als eine der ganz wenigen Kanzleien im Bildungsrecht können unsere Rechtsanwälte mehrere und erfolgreich geführte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorweisen, was unseren Anspruch und unsere Reputation in unseren Kompetenzfeldern nachhaltig untermauert.

Unsere Rechtsanwälte waren bzw. sind an der Universität zu Köln und beim Oberlandesgericht Köln mit Aufgaben in der Ausbildung und Lehre betraut.

Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-Alpha, WDR, WDR 5 RadioFAZ, ZEIT Campus, Wirtschaftswoche, Legal Tribune Online, WiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.


Anspruch

Als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Bildungs- und Wissenschaftsrechts verfügen wir über die Fachkompetenz in bildungsrechtlichen Verfahren. Sämtliche unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind berufserfahrene Juristen mit jahrelanger Praxiserfahrung. Wir konzentrieren uns konsequent auf unsere Kernkompetenzen, verbunden mit dem stetigen Anspruch, uns beständig weiterzuentwickeln. Kompetenz, Leidenschaft und Qualität sind die Ansprüche, denen sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet fühlen. Durch unsere Organisationsstrukturen, unsere modernste technische Ausstattung und unsere konsequente Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere Verfahren mit höchster Professionalität dergestalt zu führen, dass wir der hohen Erwartungshaltung unserer Mandantinnen und Mandanten gerecht werden. Unsere Erfolge sind dabei auch Ausdruck des Anspruchs, den wir an uns selbst stellen. 

Was uns bei Studienplatzklagen unterscheidet:

teipel_partner

Empfehlungen

Wir werden weiterempfohlen. Von zufriedenen Mandantinnen und Mandanten. Von Kolleginnen und Kollegen. Von zahlreichen Allgemeinen Studierendenausschüssen als Organen der Studierendenschaft. Wir sind AStA-Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, von denen wir regelmäßig in Verfahren für Studierende mandatiert werden (u.a. AStA der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf, AStA der Hochschule Niederrhein, AStA der FernUniversität in Hagen), halten Vorträge in Seminare zum Hochschul- und Prüfungsrecht (zuletzt beispielsweise für AStA-Mitglieder der Universität in Gießen, der TU Darmstadt, der Hochschule Darmstadt und weitere) in Farnkfurt a.M. für die Bildungsgewerkschaft GEW. 


teipel_partner

Kompetenz

Zahlreiche Studierendenvertretungen haben uns bzw. einzelne unserer Rechtsanwälte (auch in früherer Tätigkeit für andere Kanzleien) mit der Wahrnehmung der Interessen der Studierenden durch außergerichtliche und gerichtliche Verfahren beauftragt, u.a. der Landesastenverband, der AStA der Universität zu Köln, der AStA der Hochschule Niederrhein, der AStA der Uni Kassel, der AStA der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. 

Wir verfügen nicht nur über Fachkompetenz bei Studienplatzklagen, sondern darüber hinaus auch im Hochschulrecht und insbesondere im Prüfungsrecht – ein ganz erheblicher Vorteil insbesondere im Rahmen einer Masterplatzklage, die häufig den Charakter einer Prüfungsanfechtung aufweist.

Als eine der ganz wenigen im Bildungsrecht tätigen Kanzleien verfügen unsere Rechtsanwälte über Erfahrung in Prozessen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort haben einzelne unserer Rechtsanwälte bereits mehrere Verfahren - erfolgreich - geführt. Diese Erfahrung unterstreicht nicht nur unseren eigenen wissenschaftlichen Anspruch, sondern auch unsere fachliche Kompetenz im Umgang mit schwierigen Rechtsproblemen. Fragen Sie daher gezielt nach, ob eine andere Kanzlei Revisionsverfahren (und nicht lediglich Revisionsnichtzulassungsbeschwerdeverfahren) vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt hat - nicht als "Kanzlei", sondern die jeweilige Anwältin/der jeweilige Anwalt. 

Unsere Rechtsanwälte waren bzw. sind an der Universität zu Köln und beim Oberlandesgericht Köln mit Aufgaben in der Ausbildung und Lehre betraut.

teipel_partner

Inhaltlicher Vortrag

Wir tragen inhaltlich vor. Begründet man die Klage nicht, sondern zieht sich in der Klagebegründung wegen des im Öffentlichen Recht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes auf die bloße Behauptung zurück, dass „die Kapazität nicht ausgeschöpft“ sei, kann dies nachteilhaft sein. Denn der Amtsermittlungsgrundsatz gilt nicht mehr in Verfahren der zweiten Instanz, also vor den Oberverwaltungsgerichten und den Verwaltungsgerichtshöfen. Zudem sind einige Verwaltungsgerichte inzwischen dazu übergegangen, nur noch eigenen inhaltlichen Vortrag zu würdigen.

 

Wir tragen daher vor den Verwaltungsgerichten eigenständig vor. Wir wissen die schwierigen, umfangreichen und komplexen Kapazitätsberechnungen zu „lesen“, sie zu verstehen, richtig zuzuordnen und Fehler aufgrund sorgfältiger Analyse zu erkennen und darzulegen.

teipel_partner

Honorar

Wir rechnen fair und transparent ab. Bei uns gibt es keine "versteckten" Kosten. Eine Studienplatzklage Medizin, oder Psychologie sowie eine Studienplatzklage Medizin in höhere Fachsemester (sog. Quereinsteiger) rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Bei Studienplatzklagen in den "kleineren" Studiengängen wie Jura, BWL, Soziale Arbeit, Lehramt etc. bieten wir ein Pauschalhonorar an.

Bei Masterplatzklagen differenzieren wir danach, ob zusätzlich zur Zulassung der eigentliche Zugang in Frage steht und es sich daher um ein Verfahren mit Prüfungsanfechtungscharakter handelt.

Immer aber gilt: Die sog. "außerkapazitären Zulassungsanträge" (AkZa) rechnen wir nicht nach einer 0,5 Gebühr nach dem RVG ab, sondern günstig zu einem Pauschalbetrag zu 119,00 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) je Antrag. Hierin enthalten sind bei uns auch die Kosten für Post- und Telekommunikation, die sonst gerne zusätzlich mit pauschal 20,00 EUR - und zwar je Antrag! - in Rechnung gestellt werden.


teipel_partner

Individuelle Betreuung. Von Beginn an.

Wir arbeiten aus Überzeugung mit festen Terminen: Nur so ist nach unserer Auffassung eine wirklich individuelle Betreuung möglich. Vor der Betreuung steht aber die Beratung. Diese sollte dann nicht weniger individuell ausfallen. Dennoch sind Erstgespräche im Rahmen von Studienplatzklagen bei uns kostenfrei – und zwar unabhängig davon, ob Sie uns oder wir Sie anrufen oder ob Sie das Gespräch in unseren schönen Kanzleiräumen führen möchten. Mehr hierzu finden Sie unter der Rubrik Mandatierung .


teipel_partner

Studienplatzklagen. Deutschlandweit.

Wir führen unsere Mandate der Studienplatzklage bundesweit und dies auch persönlich. 

Entfernung spielt dabei keine Rolle - wir sind bundesweit für Sie tätig und nehmen unsere Gerichtstermine immer persönlich wahr. Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus nahezu allen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg sowie zunehmend aus Österreich, Luxemburg und der Schweiz. Dank unserer modernsten technischen Ausstattung mit mehreren Servern, speziellen Firewalls und umfangreichen internen wie externen Backup-Lösungen können wir Ihr Anliegen schnell und ohne Zeitverlust bearbeiten. Dabei sind uns Ihre Daten besonders wichtig: neben den vorgenannten besonderen Vorkehrungen können Sie E-Mails auch einfach verschlüsselt mit uns austauschen - der Download einer zusätzlichen Software ist hierfür nicht erforderlich. 

Zudem scannen und speichern wir sämtliche Korrespondenz zusätzlich in eine elektronische Akte - eingehende Post bei uns erhalten Sie damit in der Regel noch am selben Tag durch uns per E-Mail sicher weitergeleitet. Ebenso erhalten Sie bei uns immer eine Kopie der ausgehenden Schriftsätze - da wir z.B. bei der Studienplatzklage in Medizin als eine der wenigen Kanzleien eigenen Sachvortrag leisten, brauchen wir uns nicht zu verstecken. 

Wirklich entscheidend sind im Rahmen einer Studienplatzklage nur zwei Dinge: Fachkompetenz und Vertrauen. Fachkompetenz weisen wir auf, Ihr Vertrauen bitten wir Sie uns anfänglich zu schenken, Sie werden sehen, dass wir es verdienen.


teipel_partner

Persönlichkeit

Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit lernen wir viele unserer Mandantinnen und Mandanten nicht persönlich kennen – auch wenn wir uns über jede(n) Einzelne(n) freuen, den wir in unseren Kanzleiräumen persönlich begrüßen dürfen. Auch hierin kommt übrigens unsere akademische Ausrichtung zum Tragen.  Es freut uns, dass unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur fachlich von uns überzeugt sind, sondern sich auch ansonsten wohl fühlen.

Und für diejenigen, die doch etwas weiter entfernt wohnen, sind wir nicht nur über Telefon und E-Mail erreichbar, sondern auch über unsere vielfältigen Facebook-Präsenzen – durchaus auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Wir sind nur so gut, wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es sind. Auch sie tragen maßgeblich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Daher behandeln wir unsere Angestellten nicht nur fair, sondern bezahlen sie auch gut. Dies gilt auch für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare und auch dann, wenn das Praktikum keine drei Monate dauert.

Darüber hinaus beteiligen wir jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter auch am wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens.  

Bei aller fachlichen Kompetenz und Reputation verlieren wir  eines nie aus dem Blick: Den Menschen.

Diesen Artikeln teilen/twittern

FacebookTwitterShare on Google+XingGoogle Bookmarks

Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

    Kontakt

    Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB


    0800 | 44 44 762

    0700 | 4 44 44 762

    Besuchen Sie uns auf:

     
    Copyright 2019 – Teipel & Partner Rechtsanwälte PartG mbB