Studienplatzklagen von Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Abiturnote bei der Studienplatzklage: Wichtig oder nicht?

Für die Studienplatzklage selbst ist die Abiturnote nicht relevant – und zwar auch nicht zum Erhalt eines Studienplatzes in Medizin oder Psychologie, wo die Anforderungen an den Numerus clausus (Nc) besonders streng sind und im regulären Verfahren bei der Vergabe des Studienplatzes über die Abiturnote Spitzenwerte erforderlich sind.

 

Die Abiturnote kann aber auf der weiteren Ebene der Studienplatzklage relevant werden und zwar auf der Verteilungsebene: Denn wenn zusätzliche Studienplätze festgestellt worden sind, müssen diese unter allen denjenigen verteilt werden, die eine Studienplatzklage geführt haben. Häufig ist es so, dass mehr Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber eine Studienplatzklage geführt haben, als zusätzliche Studienplätze durch die Studienplatzklage festgestellt worden sind.

 

Im Rahmen dieser Verteilung muss also eine Auswahl getroffen werden. Wie diese Auswahl vorgenommen wird, ist unterschiedlich. Häufig erfolgt die Verteilung schlicht durch ein Losverfahren, so dass die Abiturnote auch bei Verteilung der zusätzlichen Studienplätze keine Rolle spielt. Gelegentlich werden im Zuge der Vergabe der zusätzlichen Studienplätze aber auch die Abiturnote und die Wartezeit mitberücksichtigt.

 

Wir berücksichtigen diese Umstände im Rahmen unserer individuellen Planungsstrategie. Im Rahmen der in Abstimmung mit Ihnen zu treffenden Vorauswahl von Hochschulen wählen wir diese zielgerichtet auch danach aus, ob sich die Berücksichtigung dieser weiteren verteilungsrelevanten Kriterien vorteilhaft für Ihr Verfahren zum Erhalt des Studienplatzes auswirken würde. Dabei nehmen wir unsere Empfehlung nicht „nach dem Diktat des Kaufmanns“ vor, sondern sagen Ihnen auch ehrlich, wenn wir es für sinnvoller halten, eine Hochschule nicht zu verklagen.

 

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weisen sämtlich langjährige Berufserfahrung auf. Im Rahmen der außerordentlich schwierigen Studienplatzklage Medizin steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. xxx xxxxxx. zudem ein im Arztrecht promovierter Berater und langjähriger Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht an der Universität zu Köln zur Seite, bei dem Sie sich in der Beratung und der Verfahrensgestaltung ebenso wie beim übrigen Team in überragend guten Händen fühlen werden. Gemeinsam erarbeiten wir die für Sie optimale Erfolgsstrategie zum Erhalt des Studienplatzes.


Weitere Studienplätze

Studienplatzklage Medizin

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 

Studienplatzklage nichtmedizinische Studiengänge

Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).

 

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Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

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