Vorgehensweise Studienplatzklagen

Strategie & Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage

 
 
Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Unsere Strategie bei Studienplatzklagen

Die richtige Strategie bei einer Studienplatzklage markiert nicht selten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg. Alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können eine jahrelange Berufserfahrung vorweisen.

Für alle Verfahren einer Studienplatzklage gilt: Der Erhalt des Studienplatzes für unsere Mandantinnen und Mandanten ist unser oberstes Ziel. Daher bearbeiten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch nicht "alle alles", also sämtliche Studiengänge, sondern thematisch jeweils einen Studiengang. Aus unserer Sicht besteht ansonsten die Gefahr, alles zu machen, doch eben nichts richtig. 


Daher entwickelt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Rechtsanwältin bzw. der für den jeweiligen Studiengang zuständige Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch eine individuelle Strategie im Rahmen der Studienplatzklage zur Erlangung des Studienplatzes, ob dies nun in Medizin, Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit oder als Quereinsteiger in die höheren Fachsemester der Medizin der Fall sein sollte. 


Wir zeigen Ihnen auf, wo Verfahren unseres Erachtens erfolgversprechend sind und sagen Ihnen auch ehrlich, wo dies nicht der Fall ist. Wir beraten Sie umfassend und transparent zu Chancen, Risiken und Kosten. Auch der "Umweg" über das Ausland kann eine Alternative darstellen - sofern dieses Vorhaben von Beginn an klug und umsichtig geplant ist. Auch hier stellen wir gerne die notwendigen Kontakte her und planen gemeinsam mit Ihnen schon jetzt den Zeitpunkt und die Gestaltung Ihrer Rückkehr nach Deutschland.


Wir arbeiten nicht mit starren „Rankings“, sondern berücksichtigen Ihre individuellen Voraussetzungen. Wenn ein Verwaltungsgericht bei der Verteilung der weiteren Studienplätze auch die Abiturnote mit berücksichtigt, ist dies in die strategischen Erwägungen miteinzubeziehen – ganz gleich, ob Sie nun ein gutes oder nicht so gutes Abitur vorweisen, es ist ein verfahrenserhebliches Kriterium. Daher ziehen wir eine individuelle Beratung einem starren Ranking vor.


Im Rahmen der Studienplatzklage für einen Studienplatz in Psychologie, BWL, Jura, Soziale Arbeit wirken wir nachhaltig auf einen schnellen Zulassungsvergleich hin. Nicht zuletzt durch unsere Tätigkeit im Prüfungsrecht kennen wir viele Justitiarinnen und Justitiare persönlich. Eines möchten wir an dieser Stelle dennoch in aller Offenheit betonen: Dies vermag den Zulassungsvergleich als solchen nicht zu begründen. Die Entscheidung wird nicht danach getroffen, „wen man kennt und wen man nicht kennt“. An derartigen „Mauscheleien“ beteiligen wir uns nicht.  


Bei einer Studienplatzklagen Medizin  kann sich beispielsweise auch eine sog. Bewerbungsoptimierung als Mittel der Wahl erweisen. Wenn sich eine solche Bewerbungsoptimierung in Ihrem Fall anbietet, empfehlen wir diese auch. Durch die „Doppelstrategie“ stellen wir vorsorglich dennoch die fristwahrenden außerkapazitären Zulassungsanträge – und konservieren damit für „den Fall der Fälle“ die Möglichkeit der anschließenden Durchführung einer Studienplatzklage Medizin.

Wir sagen Ihnen an dieser Stelle auch ganz ehrlich, dass ein solches Vorgehen für uns wirtschaftlich schlechter ausfällt, als wenn Sie unserer Empfehlung folgen würden, 15 – 20 Hochschulen zum Erhalt eines Studienplatzes in Medizin zu verklagen.

  • Eine Anwaltsmandatierung ist jedoch auch Vertrauenssache. Und wir möchten, dass Sie uns dieses Vertrauen schenken. Sie werden feststellen, dass wir es verdienen.

 
 
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Unsere Vorgehensweise bei Studienplatzklagen

 
 

1. Teil: Vorbereitung

"Die Vorbereitung ist zumindest für Turnierspieler heute wesentlicher Teil der Beschäftigung mit dem Schachspiel. Zur Vorbereitung gehören das Erarbeiten eines Eröffnungsrepertoires, die Beschäftigung mit den wichtigsten Endspielen sowie das Kennenlernen und Herausarbeiten gewisser Schemata im Mittelspiel. - MEYERS Schachlexikon

Wir stehen Ihnen von Beginn an als verlässlicher Partner zur Seite und begleiten Ihre Verfahren fortlaufend. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine individuelle Strategie entwickeln, um Sie auf dem Weg zur Erlangung Ihres Studienplatzes in Medizin oder Zahnmedizin zu begleiten. Und diese individuelle Betreuung beginnt bei uns mit der Beratung und nicht erst danach. Daher erhalten Sie bei uns einen festen Termin, ob telefonisch oder persönlich, auf den wir uns vorbereiten und in dessen Rahmen wir uns Zeit für Sie nehmen.

2. Teil: Eröffnung

"Die Eröffnung ist die erste Phase einer Schachpartie, in der es zur Entwicklung der Figuren kommt und die daher zwischen dem zehnten und zwanzigsten Zug abgeschlossen ist. Die meisten Schachspieler haben sich heutzutage auf bestimmte Eröffnungsvarianten spezialisiert, sodass die eigentliche Partie erst nach einer ganzen Reihe rasch ausgeführter Eröffnungszüge beginnt. - MEYERS Schachlexikon

Auf der ersten Stufe der Studienplatzklagen stellen wir die außerkapazitären Zulassungsanträge an den erfolgversprechenden Hochschulen. Diese haben wir auf Ihre individuellen Wünsche hin und insbesondere in Bezug auf das Vorliegen verteilungsrelevanter Kriterien ebenso umsichtig wie vorausschauend ausgewählt. Entscheidend ist nicht allein, an welchen Hochschulen weitere Studienplätze zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern auch, nach welchen Kriterien diese dann zu verteilen wären.

3. Teil: Mittelspiel

"Das Mittelspiel ist die Phase der Schachpartie zwischen Eröffnung und Endspiel. Die meisten Schachspieler sehen das Mittelspiel als den bedeutendsten und interessantesten Spielabschnitt an. Aufgrund der Vielzahl der Steine, die alle bereits mehr oder weniger aktiv am Spielgeschehen teilnehmen, offenbart sich im Mittelspiel die ganze sachliche Vielfalt. Gegensätzliche Ideen und Spielauffassungen prallen hier am deutlichsten aufeinander, versteckte Kombinationen und Möglichkeiten werden im Mittelspiel am ehesten übersehen. Im Mittelspiel ist der Schachspieler am stärksten darauf angewiesen, ihm bekannte Motive und Leitsätze auf immer neue Stellungen in geeigneter Weise zu übertragen. Kreativität ist deshalb in dieser Phase des Spiels besonders gefragt. - MEYERS Schachlexikon

Die zweite Stufe der Studienplatzklagen stellen die Gerichtsverfahren dar. Im Rahmen dieser Eilverfahren ist es unser Bestreben, Ihren und unseren eigenen Ansprüchen nach eigenständigem Sachvortrag Rechnung zu tragen. Da aber die Gefahr besteht, dass dieser eigene Sachvortrag anderen Studienplatzklägern zugerechnet wird, kann es sich aus verfahrensstrategischen Erwägungen heraus durchaus empfehlen, einige Argumente zunächst zurückzustellen und diese erst in der zweiten gerichtlichen Instanz vorzubringen, da die Gerichte im Rahmen der sog. Beschwerdeverfahren nur noch eigenen Sachvortrag berücksichtigen.

4. Teil: Endspiel

Das Endspiel ist die Schlussphase einer Schachpartie. Es ist gekennzeichnet durch erheblich reduziertes Material auf dem Brett. Zu Unrecht schätzen vor allem Anfänger das Endspiel manchmal als langweilig ein. Wie Schachmeister immer wieder zeigen, erfordert vor allem das Endspiel ein enormes Wissen und hohe Kunstfertigkeit. - MEYERS Schachlexikon

Wie bereits im Mittelspiel ausgeführt, berücksichtigen die Gerichte in der zweiten Instanz nur noch eigenen inhaltlichen Sachvortrag. Daher ist die Anzahl der verbliebenen Klägerinnen und Kläger von Studienplatzklagen und der sie vertretenden Kanzleien in der zweiten Instanz deutlich reduziert. Spätestens hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

 
 
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Studienplatzklage für Medizin und Zahnmedizin bei einem Abiturdurchschnitt von 2,0 oder besser

Manche Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber mögen im Rahmen der fristwahrenden Einleitung von Studienplatzklagen einwenden, dass sie nicht wüssten, ob sie nicht eventuell doch noch den begehrten Studienplatz regulär durch hochschulstart erhalten würden.

Dies ist nicht unrichtig und nachvollziehbar, betrifft indes nur einen kleinen Kreis der Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber, und zwar diejenigen, die sich mit ihrem Abiturdurchschnitt sehr nahe an den sogenannten Grenzwerten befinden. Wer hingegen einen Abiturdurchschnitt jenseits von 2,0 aufweist, hat in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie kaum eine Chance, den Studienplatz im regulären Vergabeverfahren zu erhalten.

Da wir jedoch keine Selektion von Mandantinnen und Mandanten vornehmen, sondern alle jungen Menschen bei dem Erhalt ihres Studienplatzes unterstützen möchten, haben wir dies dennoch zum Anlass genommen, um auch für den benannten kleinen Kreis eine faire und auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu entwickeln:

Im Rahmen der Studienplatzklagen für Medizin oder Zahnmedizin bieten wir daher eine innerkapazitäre Bewerbungsoptimierung an, welche optional zugleich die fristwahrende Antragstellung der außerkapazitären Zulassungsanträge beinhaltet und auf diese Weise Studienplatzklagen auch dann noch ermöglicht, falls es wider Erwarten zu einer Ablehnung gekommen sein sollte, die jedoch keine weiteren Kosten verursacht, falls die Bewerberin oder der Bewerber durch diese Bewerbungsoptimierung einen regulären Studienplatz erhalten hat.


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Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

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